Die Pressemitteilung des OLG Frankfurt zum Beschluss vom 28.6.2022 (Az. 6 W 32/22) beginnt in der Tat: „Zwischen den Zeichen ‚The North Face‘ und ‚The Dog Face‘ besteht keine Verwechslungsgefahr.“ Sie fährt dann fort: „Da die Marke ‚The North Face‘ jedoch in erheblichem Maß bekannt ist, wird der Verkehr trotz der erkennbar unterschiedlichen Bedeutung von ‚Dog‘ und ‚North‘ die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen.
„Simply The Best – Die Tina Turner Story“ ist eine Tribute-Show und soll die Sängerin Tina Turner feiern. Doch Turner selbst gefiel das überhaupt nicht, und sie verklagte den Tourveranstalter, die Cofo Entertainment GmbH & Co. KG aus Passau. Der Grund: Verwechslungsgefahr!
Nicht nur der Fischstäbchen-Hersteller Iglo darf die bekannte Werbefigur des alten bärtigen Seemanns „Käpt’n Iglo“ für die Bewerbung seiner Produkte nutzen. Auch sein Konkurrent, der Feinkost-Hersteller Appel Feinkost darf mit einer ähnlichen Figur werben. So entschied das OLG München jüngst.
Zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und demselben Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Buch darf deshalb weiterhin unter dem Titel vertrieben werden, auch wenn dieser geschützt ist.
BVGer Entscheid vom 23.3.2021 (Az. B-1084/2020): „INVISALIGN“ ./. „SWISS INSIDE SUISSEALIGN (fig.)“ – keine Verwechslungsgefahr. Die schweizerischen Gerichte sind immer wieder gut für den Gebrauch weithin unbekannter Begriffe; gerade auch im Markenrecht.
EuGH-Urteil vom 20.01.2021 in der Rechtssache T-328/17 RENV Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi / EUIPO – M. J. Dairies (BBQLOUMI). Der EuGH bestätigt das Fehlen einer Verwechslungsgefahr zwischen der den Mitgliedern eines zyprischen Verbands vorbehaltenen Kollektivmarke HALLOUMI und dem Zeichen „BBQLOUMI“ für Waren einer bulgarischen Gesellschaft.
Im August 2011 meldete der Fußballspieler Lionel Andrés Messi Cuccittini beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Bildzeichen zur Eintragung als Marke unter anderem für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Turn- und Sportartikel...
Zwischen den Firmen „AVIA AG“ und „AVIA Vereinigung unabhängiger Schweizer Importeure von Erdölprodukten, Genossenschaft“ einerseits und der Firma „Lavia GmbH“ anderseits besteht eine firmenrechtliche Verwechslungsgefahr.