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Was gilt bei Umweltmarketing mit Begriffen wie „klimaneutral“?

Dass Werbung nicht irreführend sein darf, ist nichts Neues. Wie aber kann die Bewerbung eines Produkts als „klimaneutral“ den Verbraucher irreführen? Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass dadurch der falsche Eindruck entstehen kann, dass das Produkt selbst klimaneutral hergestellt worden ist und sich die Klimaneutralität nicht durch gekaufte CO2-Emissions-Zertifikate ergibt.

Influencerin muss Werbung kennzeichnen

Ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Beitrag einer Influencerin auf Instagram ist als Werbung zu kennzeichnen, wenn er kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sog. Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt.

Werbung mit „Plastikfrei“ teils unzulässig

ktuell werden diverse Händler abgemahnt, die vor allem Brotdosen und Lebensmittelaufbewahrungsbehälter aus oder mit Polyethylen anbieten und diese mit „plastikfrei“ bewerben.

Regionales Werbeverbot ist rechtswidrig

Bundesweiten TV-Programmen in Deutschland ist es verboten, regional unterschiedliche Werbung auszustrahlen. Das Landgericht (LG) Stuttgart entschied nun aber, dass dieses Verbot europarechtswidrig ist.

Keine Werbung für E-Zigaretten

Doch Werbung im Internet, die das Image von E-Zigaretten maßgeblich verbessern soll, ist nach dem Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakErzG) unzulässig, urteilte das OLG Saarbrücken (Urteil vom 8.9.2021, Az. 1 U 68/20).

Beworbene Online-Shop-Produkte müssen lieferbar sein

Das LG Ingolstadt hat einer Elektronikmarktkette untersagt, künftig mit einem Verkaufscountdown unter Einblendung einer ablaufenden Uhr zu werben, wenn die dabei angebotenen Waren tatsächlich nicht zum Verkauf bereit stehen.

Am Kiosk drohen Rechtsstreits.

Fundstellen-Angabe von Testergebnissen bei Produktfotos ist erforderlich

Das OLG verwies zunächst auf die Rechtsprechung des BGH. Danach müssen in einer Werbung aufgenommene Angaben über Test­urteile leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Das setzt voraus, dass eine Fundstelle angegeben wird, die für den Verbraucher leicht auffindbar ist. Grundsätzlich ist somit bei der Werbung mit Testergebnissen stets erforderlich, dass Informationen zu den Tests in Form einer Fundstellen-Angabe zur Verfügung gestellt werden.

Jedes große Unternehmen bietet einen Newsletter an.

Newsletter-Einwilligung muss bestimmt sein

Der rechtskonforme Versand von E-Mail-Newslettern hängt stets von der ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers ab. Um wirksam zu sein, muss die Einwilligung allerdings auch hinreichend informiert erteilt werden und den Bezugspunkt eindeutig offenlegen. Dass es an einer wirksamen Einwilligung in den Erhalt von werbenden Newslettern fehlt, wenn ein Einverständnis lediglich für den Mailversand von „Informa­tionen“ eingeholt wird, entschied mit Urteil vom 18.6.2020 (Az. 31 O 59/19) jüngst das LG Frankfurt an der Oder.

Eine Ferndiagnose darf gestellt werden.

LG Berlin zur Online-Ferndiagnose

Die Werbung für eine ärztliche Ferndiagnose per „digitalem Arztbesuch“ ist grundsätzlich verboten. Rechtlicher Hintergrund des Verbots ist § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG).