Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht hat. Von der Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
„Die Inflation spüren alle. Betroffen sind auch die beruflichen und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie die Betreuungsvereine. Von ihrem Einsatz profitieren jeden Tag viele Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selbst regeln können. Insbesondere die Betreuungsvereine, die ihre Mitarbeiter nach TVÖD bezahlen, können die gestiegenen Kosten nicht kompensieren. Ein zügiger Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine ist deshalb richtig und notwendig. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir bestehende Notlagen abfedern. Wir haben uns mit den Ländern eng abgestimmt. Ich bin optimistisch, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss bringen. Ein starkes Interesse daran haben wir alle: Denn Betreuung ist ein Thema, das jeden und jede betreffen kann.“ (…)
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