Jan Böhmermann scheitert vor dem BVerfG
Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss vom 26.1.2022, Az.1 BvE 2026/19). Die einzige Begründung: Die Verfassungsbeschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg. Von einer weiteren Begründung sieht das Gericht ab. Das ist nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz zulässig.
Damit bleibt es bei der Rechtslage, dass Böhmermanns „Schmähgedicht“, das sich in satirischer Weise gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete, in Teilen verboten ist. Hintergrund des „Gedichts“ war, dass der Staatspräsident wegen eines überaus harmlosen Satirebeitrags von „extra 3“ den deutschen Botschafter einbestellt hatte. (…) Jan Böhmermann hatte als Reaktion auf die extra 3-Affaire das „Schmähgedicht“ am 31.3.2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und darin Erdogan unter anderem als „dumme Sau“ (…) bezeichnet. Er (…) bekräftigte, das, was er hier tue, sei nicht erlaubt. Das hatte eine Staatskrise ausgelöst und seitdem die Staatsanwaltschaft und mehrere Gerichte beschäftigt. Strafbar war das Gedicht allerdings nicht. Es fehle mindestens der Vorsatz, den türkischen Präsidenten ernsthaft zu beleidigen, so die Staatsanwaltschaft Mainz. (…)
Seitdem wurde in der Juristerei und der Gesellschaft die Frage diskutiert, wie sehr der Kontext eines solchen „Gedichts“ zu berücksichtigen sei. Schließlich ging es Böhmermann darum, Erdogan die tatsächlichen Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland an einem sehr konkreten Beispiel aufzuzeigen. Wirklich ernst gemeint waren die Äußerungen nicht, sagte schließlich auch die Staatsanwaltschaft Mainz. Vor den Zivilgerichten hatte der türkische Machthaber bislang allerdings immer großteils Erfolg. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte gehofft, zumindest das BVerfG werde die Kunstfreiheit angemessen würdigen. Für eine Schmähung sei ein realer Bezug erforderlich, der hier überhaupt nicht gegeben sei. (…) Das BVerfG hatte sich zunächst mit der Angelegenheit befasst und Fachgesellschaften sowie Experten zu Stellungnahmen aufgefordert. Schließlich führe die kontroverse Diskussionen nicht zu einem einheitlichen Meinungsbild. Nun aber die fast unbegründete Entscheidung, das Thema nicht weiter zu verfolgen. (…)
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