Kein Widerruf bei Kauf von kundenspezifisch hergestellten Waren
Ein Verbraucher kann einen online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Kaufvertrag nicht widerrufen, wenn die gekaufte Ware auf seinen individuellen Wunsch hin hergestellt wurde. Der EuGH hat dies mit einem aktuellen Urteil nochmal bekräftigt.
Dabei spielte es für die Luxemburger Richter auch keine Rolle, dass der Unternehmer im zu entscheidenden Fall mit der Herstellung noch gar nicht begonnen hatte. Auch wenn der Vertrag so leicht rückabgewickelt werden könne, sei ein Widerruf weiterhin ausgeschlossen.
Mit seinem Urteil vom 21.10.2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Vorlagefrage des Amtsgerichts (AG) Potsdam (Urt. v. 21.10.2020 Az. C-529/19). (…)
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