Keine Werbung für E-Zigaretten
E-Zigaretten (…) sind aus dem Stadtbild heute kaum mehr wegzudenken. Auch Werbung für die Produkte sieht man immer wieder. Doch Werbung im Internet, die das Image von E-Zigaretten maßgeblich verbessern soll, ist nach dem Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakErzG) unzulässig, urteilte das OLG Saarbrücken (Urteil vom 8.9.2021, Az. 1 U 68/20).
Das Verfahren, das in der Vorinstanz vom LG Saarbrücken entschieden wurde (Urteil vom 8.7.2020, Az. 7 HK O 7/20), wurde durch eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg initiiert. Die Verbraucherzentrale klagte mehrere Online-Shops für E-Zigaretten wegen unzulässiger Werbung an. Dabei ging es um die Werbekampagne „E-ZigaRETTEN Leben“, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale für E-Zigaretten wirbt, indem diese als „gesünder“ als normale Zigaretten dargestellt würden. Die Verkäufer wehrten sich gegen den Vorwurf der nach § 19 TabakErzG unzulässigen Werbung mit der Behauptung, die Kampagne sei rein informativ und nicht werbend. (…) Die Gerichte gaben der Verbraucherzentrale recht und stuften die Kampagne als Imagewerbung ein. (…)
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