Klauseln der Ticket-Plattform viagogo sind gesetzwidrig
Die viagogo AG ist eine internationale Online-Plattform für den Kauf- und Verkauf von Tickets für Sport- und Musikveranstaltungen. Verbraucher können über die Plattform Tickets kaufen und verkaufen. 42 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom OGH als rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig. Vor dem von AK Kärnten und VKI in Gang gesetzten Verfahren, konnte das Unternehmen bspw. bereits gekaufte Karten durch andere – auch minderwertigere – Tickets ersetzen. (…)
Eine weitere als unzulässig beurteilte Klausel sah vor, dass falls der Verkäufer die gekauften Tickets nicht liefert, die Plattform viagogo nach eigenem Ermessen entscheiden darf, ob sie dem Verbraucher Ersatztickets mit vergleichbarem Preis anbietet oder den Ticketpreis zurückzahlt. (…) Der OGH erklärte in seiner Urteilsverkündung bei einer weiteren Klausel, dass „nach dem für die Verträge mit viagogo nur das Schweizer Recht gelte und die Gerichte der Schweiz zuständig seien, diese Klausel gesetzwidrig ist“, so AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer. „Wenn ein Unternehmer gezielt Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich anspricht, kann diesen nicht der Schutz des österreichischen Verbraucherrechts entzogen werden und sie können im Streitfall auch vor einem österreichischen Gericht klagen,“ so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
• kaernten.arbeiterkammer.at