Kontosperrungen teils unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat über die Sperrung von zwei Facebook-Benutzerkonten wegen Hassrede entschieden. Nach einer Anpassung der Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards vom 19.4.2018 geht Facebook gegen „Hatespeech“ mit Löschungen und Sperrungen vor. (…)
In seinen aktuellen Urteilen prüft der Bundesgerichtshof, ob die Löschpraxis, die Facebook in seinen Nutzungsbedingungen vorsieht, unter umfassender Würdigung und Abwägung der wechselseitigen Interessen unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist. Dabei kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass Facebook grundsätzlich gewisse Kommunikationsstandards vorgeben darf, die auch über strafrechtliche Vorgaben hinausgehen. Dabei muss sie jedoch auch die Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer beachten und über Löschungen zumindest nachträglich informieren und den Betroffenen die Möglichkeit zur Gegenäußerung einräumen (Urteile vom 29.7.2021, Az. III 179/20 und III ZR 192/20). (…)
Für die Welt der sozialen Medien haben die Urteile wegweisende Wirkung. Die Rufe nach mehr Kontrolle und gezielteren Löschungen im Bereich der Hassrede wurden (…) immer lauter. Gleichzeitig ist die Meinungsfreiheit – auch im Internet – eines der wichtigsten Rechte in unserer freiheitlichen Welt. Es ist deshalb sehr begrüßenswert, dass der BGH auf normativer Grundlage eine umfassende Abwägung der Rechtsgüter vornimmt. (…)
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