Kraftwerk vs. Pelham: Sampling 2020 erneut vor dem BGH
Ist das sogenannte Sampling kurzer Tonfolgen für eigene Musikstücke zulässig? Seit über 20 Jahren streitet die Band Kraftwerk mit Produzent Moses Pelham um die ungefragte Verwertung eines 2-Sekunden-Tonschnipsels. Nachdem der EuGH im Juli 2019 urteilte, wird der BGH am 9. Januar 2020 erneut verhandeln. Ein Ende muss das aber weiterhin noch nicht sein. Der EuGH sagte im Juli 2019 bereits: Ja, das Sampling kann erlaubt sein – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entschieden war der Fall damit aber noch nicht. Denn jetzt müssen die deutschen Gerichte prüfen, ob die kopierte Tonfolge im neuen Stück wiedererkennbar ist bzw. ob das Stück von Pelham das Ziel hatte, mit dem Original zu „interagieren“ und daher als Zitat gelten könnte. Und so ganz nebenbei kippte der EuGH die deutsche Regelung zur freien Benutzung. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird am 9. Januar 2020 erneut über die Zulässigkeit des Samplings verhandeln.
In dem langjährigen Verfahren, über welches das „rundy Titelschutz-Journal“ mehrfach berichtete, geht es um den Song „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk aus dem Jahr 1977. Die Sängerin Sabrina Setlur hatte 1997 mit Produzent Moses Pelham das Stück „Nur mir“ eingespielt. Dazu kopierten sie eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Song von Kraftwerk und wiederholten diese Sequenz im Hintergrund ihres eigenen Songs in fortlaufender Wiederholung. Gegen diese Verwendung hatten die Mitglieder von Kraftwerk auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zweck der Vernichtung geklagt.
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