LG Berlin zur Online-Ferndiagnose
Die Werbung für eine ärztliche Ferndiagnose per „digitalem Arztbesuch“ ist grundsätzlich verboten. Rechtlicher Hintergrund des Verbots ist § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Dieser bestimmt, dass eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten per Ferndiagnose grundsätzlich unzulässig ist. Das LG Berlin hat sich nun mit dem Werbeverbot beschäftigt und stellte fest, dass Werbung mit einer Online-Diagnose abgemahnt werden kann.
Der Beklagte bot (…) die Versendung „verschreibungspflichtige(r) Behandlungen dank einer Online-Konsultation mit unseren Ärzten“ an. Nutzer konnten online für verschiedene Krankheitsbilder einen Fragebogen ausfüllen und ihre Behandlung wählen. Die Lieferung der entsprechenden Medikamente sollte dann am nächsten Tag erfolgen. Ein Wettbewerbsverband mahnte den Beklagten daraufhin ab. Der Wettbewerbsverband war vor dem LG Berlin erfolgreich. Dies stellte mit Urteil vom 01.04.2019 (Az.: 101 O 62/17) fest, dass die Beklagte mit ihrer Werbung wettbewerbswidrig gehandelt hat. Konkret stuften die Berliner Richter die streitgegenständlichen Aussagen auf der Internet-Seite als einen Verstoß gegen § 9 HWG ein. Zwar seien Ferndiagnosen nicht per se verboten. Unzulässig sei jedoch aus Gründen der öffentlichen Gesundheit des individuellen Gesundheitsinteresses die Werbung dafür. (…)
• it-recht-kanzlei.de