Lindt Goldhase gewinnt auch aktuell in der Schweiz
Schweizerisches Bundesgericht Urteil vom 30.8.2022, Az. 4 A 587/2021 (…)
Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts in Leitsatzform: „Der in Folie verpackte Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli (gold- oder andersfarbig), kann gegenüber dem Konkurrenzprodukt von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen und muss noch vorhandene Exemplare zerstören. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gut.“ Ergänzend: „Der Lindt-Hase ist als sogenannte Formmarke geschützt, weil er sich nachweislich auf dem Markt durchgesetzt hat.“
Für das BGH-Urteil hatten wir am 29.7.2021 als Kernsatz aufgeführt: Die Klägerinnen haben nachgewiesen, dass der Goldton des Lindt-Goldhasen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise im Sinne von § 4 Nr. 2 MarkenG als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt hat. Nach der vorgelegten Verkehrsbefragung beträgt der Zuordnungsgrad des für die Folie des „Lindt-Goldhasen“ verwendeten goldenen Farbtons im Zusammenhang mit Schokoladenhasen zum Unternehmen der Klägerinnen 70% und übersteigt damit die erforderliche Schwelle von 50% deutlich.
Meinung der Kanzlei
Wer beide Urteile durchliest, kann den Eindruck gewinnen, dass die repräsentativen Umfrageergebnisse die Gerichte geleitet haben. (…) Der Begriff Verkehrsauffassungs-Recht als eigenständiges Rechtsgebiet wurde erstmals vor Jahren von der Kanzlei Prof. Schweizer eingeführt. Dieses Rechtsgebiet „Verkehrsauffassungsrecht“ gewinnt im Markenrecht besonders große, aber insgesamt in nahezu allen Rechtsgebieten Bedeutung. Beide Urteile dokumentieren nebenbei, ohne es auszudrücken, dass sie von der Ist-Verkehrauffassung und nicht von der normativen Verkehrsauffassung ausgehen. Die Kanzlei ist sicher, dass die Ist-Verkehrsauffassung zugrunde zu legen ist. Die Doktorarbeiten von Hörern der Vorlesungen des Kanzleiseniors gehen ebenso ausnahmslos von der Ist-Verkehrsauffassung aus.
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