Louboutin vs. Amazon: Onlinehändler verliert vor Gericht

(…) Im Rechtsstreit zwischen dem Luxusschuh-Designer Christian Louboutin und dem Onlinehändler Amazon hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun ein Urteil gefällt (Urt. v. 22.12.2022, Az. C-148/21; C-184/21).

Es ging um die Frage, ob Amazon für die Werbung Dritter für Schuhe mit roter Sohle haftet. Denn die rote Farbe der Sohle dieser Designerschuhe ist in der EU markenrechtlich geschützt. Trotzdem wird auf Amazon regelmäßig Werbung für Schuhe mit roter Sohle gemacht, die ohne die Zustimmung Louboutins verkauft werden. Christian Louboutin, der Designer der Luxusschuhe, sah bereits im Verhalten Amazons einen Markenrechtsverstoß und zog vor Gerichte in Luxemburg und in Belgien. Er brachte an, dass Amazon auch für die Werbung für Schuhe mit roter Sohle von anderen Anbietern, die auf Amazon geschaltet wird, haften müsse.

Amazon haftet für Werbung von Drittanbietern
Ob die Benutzung eines markenverletzenden Zeichens in einer Werbung auf Amazon, das Online-Marktplatz und zugleich selbst Händler ist, zugerechnet werden kann, hat der EuGH nun in seinem Urteil geklärt.

Das Gericht bestätigte die Ansicht Louboutins. Amazon hafte unmittelbar für Markenrechtsverletzungen, auch wenn die Verletzung durch Anzeigen eines Dritten begangen werde. Das gelte, wenn die Nutzer durch die Werbung den Eindruck hätten, dass Amazon die Marke Louboutin selbst benutze.

Dieser Anschein werde im Falle von Amazon durch die einheitliche Gestaltung der Werbeanzeigen vermittelt, insbesondere dadurch, dass das Händlerlogo Amazon auch auf den Anzeigen von Drittverkäufern präsentiert werde. Außerdem biete Amazon den Dritthändlern zusätzliche Dienstleistungen an, wie Lagerung und Versand der Produkte. Es sei nicht klar zu unterscheiden, ob Dritte oder Amazon selbst die Ware anböten.

All das trage dazu bei, dass der informierte und aufmerksame Nutzer den Eindruck erlangt, dass Amazon in seinem Namen und auf seine Rechnung Louboutin-Produkte verkaufe. Grundsätzlich hafte Amazon damit auch für die Anzeigen Dritter.

Ob im konkreten Fall eine Markenrechtsverletzung vorliege, müssen nun die nationalen Gerichte in Belgien und Luxemburg entscheiden. (…)
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