Marke „Oktoberfest“ teilweise geschützt
Vor vier Jahren wollte der damalige Zweite Bürgermeister Münchens, Josef Schmid, den Begriff „Oktoberfest“ bei der EU als Wortmarke anmelden, der Grund: der Begriff „Oktoberfest“ soll nicht von anderen beliebig kommerziell benutzt werden können, schließlich lässt sich mit diesem gutes Geld verdienen.
Bis vor Kurzem war das Unterfangen der Stadt München nicht von Erfolg gekrönt. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum befand, der Begriff „Oktoberfest“ sei zu allgemein gehalten.
Ende August änderte es seine Meinung, in einigen Bereichen ist der Begriff nun doch geschützt. Der Schutz bezieht sich unter anderem auf Souvenirs, zum Beispiel T-Shirts oder Gläser. Laut Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner sei dieses Urteil erfreulich, man gibt sich aber noch nicht zufrieden und will den Schutz erweitern. Einen Markenschutz für Lebensmittel und Bier umfasst das Urteil nämlich nicht, zudem ist es immer noch möglich, auch außerhalb von München ein Oktoberfest zu organisieren.
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