Markeninhaber von „Black Friday“ gehen in Berufung

In Ausgabe 17 vom 27.4.2021 berichteten wir darüber, dass die Marke „Black Friday“ vom LG Berlin (Urteil vom 15.4.2021, Az. 52 O 320/19) für verfallen erklärt wurde. Grund ist laut Gericht die Nichtbenutzung. Nun ist die Markeninhaberin in Berufung gegangen, weil das Urteil ihrer Ansicht nach nicht überzeugt. Sie ist sicher, dass das Urteil in der nächsten Instanz wieder aufgehoben wird. Bis zur Rechtskraft des Urteils ist die Marke auch weiterhin in Kraft.

• Black Friday GmbH / rundy