Markenrechtsstreit entschieden
LG München I Urteil vom 11.10.2022. Verloren hat vor dem LG München I die Schöpferin des Produkts und Markenrechtsinhaberin, die Brauerei Riegele. Umstritten war, was Riegele mit Paulaner im Jahre 1974 vereinbart hat.
Nach Überzeugung des Gerichts ist die Vereinbarung nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen. Mit ihr sei eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen, und im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Was zur Entscheidung dieses Rechtsstreits unseres Erachtens unter anderem zusätzlich beachtet werden müsste ist vor allem: Die Gesetzgebung und Rechtsprechung, so etwa zum Urheberrecht, haben sich dahin entwickelt, dass unvorgesehen erfolgreiche Leistungen im Nachhinein entgegen ursprünglicher Vereinbarungen zusätzlich gewürdigt werden müssen. Eine erfolgreiche Leistung dieser Art war die Schaffung des Spezi und die markenrechtliche Absicherung.
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