Müsli-Schlappe vor EuGH: Dr. Oetker muss Nährwerte klarer kennzeichnen
(…) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen „einfach und leicht verständlich“ sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten (Urt. v. 11.11.2021, Az. C-388/20). Er begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass Nährwertangaben auf der Vorderseite der Verpackung, die sich auf spezielle Zubereitungsarten beziehen, die Verbraucher verwirren könnten, wenn an anderer Stelle auf der Verpackung dann die Werte je 100 Gramm des Erzeugnisses zum Zeitpunkt des Verkaufs angegeben würden.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Bielefelder Lebensmittelunternehmen Dr. Oetker. Dieses hatte bei einem Müsli mit dem Namen „Vitalis Knuspermüsli Schoko & Keks“ auf der Vorderseite der Verpackung Angaben zum Brennwert und zu den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz gemacht, die sich ausschließlich auf eine 40-Gramm-Portion Müsli mit 60 Milliliter Milch mit einem Fettgehalt von 1,5% bezogen. Der vzbv sah darin eine „Kalorienschönrechnerei“ und klagte gegen das Vorgehen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), der sich dann mit Fragen zur Auslegung von EU-Recht an den EuGH wandte. (…)
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