Newsletter-Versand über WhatsApp wird ab dem 7.12.2019 sanktioniert
Der Messenger-Dienst WhatsApp hat sich in den vergangegen Jahren kontinuierlich zu einem effektiven Marketinginstrument für Unternehmen aufgeschwungen. Insbesondere der Versand von Newslettern über WhatsApp war ein geeignetes Mittel, Kunden und potenzielle Interessenten wirksam und nachhaltig zu umwerben. Laut eigener Ankündigung wird WhatsApp den Versand automatisierter Massennachrichten ab dem 7.12.2019 allerdings konsequent verfolgen und leitet so das Ende des WhatsApp-Newsletters ein.
Der zum Facebook-Konzern gehörende Nachrichtendienst „WhatsApp“ hat in seinen offiziellen FAQ angekündigt, sich wieder auf den ursprünglichen Zweck der Applikation, nämlich dem Austausch von Nachrichten zwischen Privaten, zurückzubesinnen. Als Folge hiervon kündigt das Unternehmen an, mit Wirkung zum 7.12.2019 Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen des Messengers verschärft und eventuell gar mit rechtlichen Schritten zu ahnden.
Als Verstoß gegen die aktuellen Nutzungsbedingungen wertet WhatsApp vor allem das Senden von Massennachrichten an eine Vielzahl von Empfängern und erklärt damit den Newsletter-Versand als Mittel der unternehmerischen Kommunikation für unzulässig. Die WhatsApp-Nutzungsbedingungen differenzieren bei der Klassifikation des unzulässigen Verhaltens nicht zwischen dem Ursprung der Massennachricht und unterwerfen damit sowohl deren privaten als auch den gewerblichen Versand dem Verbot. Händler, welche nach dem 7.12.2019 die WhatsApp-Applikation weiterhin zum Versenden von Newslettern nutzen, laufen damit Gefahr, im mildesten Fall mit einer Accountsperrung und im schlimmsten Fall mit rechtlichen Forderungen konfrontiert zu werden. Händler, die weiterhin Messenger-Dienste für die automatisierte werbliche Ansprache verwenden wollen, sind nun gehalten, sich nach einer diesbezüglich toleranten WhatsApp-Alternative umzusehen.
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