Oberlandesgericht Köln: Polizisten haben Recht am eigenen Bild
Ton- und Bildaufnahmen während eines Polizeieinsatzes sind zwar zulässig, aber die Gesichter der Polizisten müssen unkenntlich gemacht werden, wenn die Bilder eines Routine-Einsatzes ins Netz gestellt werden. Das entschied nun das OLG Köln und verurteilte einen YouTuber wegen des Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht.
Ein Bonner YouTuber betreibt seit Jahren einen YouTube-Kanal, auf dem er Videos von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen verbreitet. Mehrere Polizeibeamte hatten ihn angezeigt, nachdem sie während ihrer Arbeit gefilmt und ihre Gesichter für die Veröffentlichung nicht gepixelt worden waren. Das OLG Köln erklärte nun, dass das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit hinter dem Recht am eigenen Bild der Polizeibeamten zurückstehen müsse und verurteilte den YouTuber wegen des Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht zu 2800 Euro Geldstrafe (Urteil vom 20.10.2021, Az. III-1 RVs 175/21). (…)
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