OLG Frankfurt a. M.: Weiterverwendung von Likes nach Unternehmensänderung ist unzulässig
„Likes“, „Sternchen“, „Gefällt mir“ – derlei Bewertungen gelten in der modernen, digitalen Welt inzwischen als eigene Währung. Wer sich seine Likes ehrlich verdienen will, muss seine Kunden meist durch einen guten Service und ein innovatives Geschäftsmodell überzeugen. Gerade junge Unternehmen müssen sich zwischen den alten, hoch bewerteten Konkurrenten erst einmal behaupten. Doch ist es möglich bei einer Unternehmensänderung, die gesammelten Likes des alten Unternehmens zu übertragen bzw. weiterzuverwenden? Hierüber hatte das OLG Frankfurt a. M. in seinem Urteil vom 14.6.2018 (Az. 6 U 23/17) zu entscheiden. (…)
Die Beklagte war zunächst Franchisenehmerin der Burger-Restaurantkette „B“. Als solche sammelte sie Likes auf ihrer Facebookseite, welche die Standorte der von Ihr betriebenen Franchiserestaurants bewarb. Später löste sich die Beklagte von „B“ und betreibt nun Restaurants der Kette „A“. Im Zuge dessen wurden die Facebookseiten der Beklagten für das neue Gastronomiekonzept umbenannt und alle Beiträge und Bilder darauf gelöscht. Nicht gelöscht wurden hingegen die Zahl der Besucher sowie Likes und Bewertungen, die zuvor für das Gastronomiekonzept von „B“ abgegeben wurden.
Die Klägerin, die Betreiberin von „B“, mahnte die Beklagte daraufhin ab. Nachdem die Abmahnung erfolglos blieb, reichte sie Klage vor dem Landgericht Frankfurt a. M. ein. Dies verurteilte die Beklagte mit Urteil vom 1.3.2018 (Az. 2-6 O 348/16), es zu unterlassen, die Bewertungen für das neue Unternehmen weiter zu verwenden. Die Beklagte legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Das OLG Frankfurt wies die Berufung als unbegründet zurück und bestätigt das Urteil des Landgerichts. Die Klägerin habe gegen die Beklagte einen Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs. 3, 5 Abs. 1 Satz 1 UWG. Die auf den Facebook-Seiten der Beklagten abgegebenen Likes und Bewertungen, die ursprünglich für die „B“-Restaurants abgegeben wurden, dürften nicht für die neuen Standorte der“A“-Restaurants weiterverwendet werden. (…)
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