Pizza Restaurant Ciao ./. Pizza Restaurant Ciao Mamma: keine Verwechslungsgefahr
OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 30.6.2021 Az. 6 W 35/21. Angegriffen hat die – in diesem Fall – ältere Bezeichnung: „Ciao“. Beide Restaurants befinden sich offenbar in demselben Ort in der Nähe von Darmstadt.
Begründung durch den Senat
Branchenidentität liegt vor. Die Kennzeichnungskraft der älteren Bezeichnung „Ciao“ – also ihre Eignung, sich als Unterscheidungsmittel bei den Kunden einzuprägen – ist mit Rücksicht auf die Bedeutung des Begriffs als italienische Grußformel durchschnittlich.
Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, richtet sich nach dem Gesamteindruck. Nach ihm weicht wegen des Bestandteils „Mamma“ „Ciao Mamma“ deutlich von „Ciao“ ab.
Der Verkehr versteht die Bezeichnung „Ciao Mamma“ auch nicht als Ableger des Lokals „Ciao“, da der Bestandteil „Ciao“ nicht als eigenständiger Stammbestandteil wahrgenommen wird. (…)
• www.schweizer.eu