Polaroid Originals und FUJIFILM instax: Nicht jedes Sofortbild ist ein Polaroid
(…) Heute hat es eher einen Retro-Touch: Sofortbilder aus einer Sofortbildkamera. Im Zeitalter der Smartphones fristen Sofortbilder nur noch ein Nischendasein auf Firmenevents oder heimischen Geburtstagsfeiern. Der Pionier auf diesem Gebiet, die Polaroid Corporation, ging dementsprechend schon 2008 in die Insolvenz. Doch u. a. FUJIFILM bietet die Variante der Sofortbilder weiterhin im Sortiment an. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln ging es nun, vereinfacht gesagt, um die Frage, ob FUJIFILM dies überhaupt darf, oder ob es sich dabei nicht vielmehr um eine Herkunftstäuschung und eine Rufausbeutung handelt?
Das OLG Köln urteilte, dass das Unternehmen FUJIFILM darf in Deutschland Sofortbild-Filme für quadratische Bilder in einer rechteckigen äußeren Form mit schmaleren linken, rechten und oberen weißen Rändern und einem breiteren unteren weißen Rand sowie dazugehörige Kameras bewerben und verkaufen. Damit hat es die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln bestätigt (OLG Köln, Urteil v. 12.6.2020, Az.: 6 U 265/19). (…)
Zur Begründung hat das OLG Köln im Wesentlichen ausgeführt, dass das Produkt von FUJIFILM das Produkt der Polaroid Originals nicht nachahme. Allein der Umstand, dass beide Bilder weiße Ränder hätten, der untere Rand breiter sei, als die übrigen Ränder und die eigentlichen Fotografien quadratisch seien, könne keine Nachahmung begründen. Mit einer anderen Bildgröße und unterschiedlich breiten Rändern sowie abgerundeten Ecken wiesen die Bilder von FUJIFILM deutliche Unterschiede zu dem Produkt Polaroid Originals auf. FUJIFILM habe seine bereits seit 20 Jahren erfolgreich auf dem Markt befindliche Produktreihe lediglich um ein quadratisches Format erweitert. (…)
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