Porsche muss Schadensersatz zahlen

(…) Wegen der Abgasmanipulationen an einem Porsche Cayenne, in dem ein 3,0-Liter Dieselmotor des Herstellers Audi verbaut war, muss Porsche als Fahrzeugherstellerin einem Käufer aus Niederkrüchten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Ersatz leisten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Urteil vom 30.01.2020, Az. I-13 U 81/19).
Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel 2016 gekauft. Als sich herausstellte, dass die Abgaswerte des Fahrzeugs manipuliert wurden, verlangte er die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Gericht kritisiert Porsche
Bereits das Landgericht Mönchengladbach gab der folgenden Klage weitgehend statt (Az.11 O 246/18). In dem Porsche Cayenne komme bei der Abgasreinigung ein sog. Thermofenster zum Einsatz. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die der Zulassung des Fahrzeugs entgegenstand. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug auch mangelhaft. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden und der Händler habe den Porsche Cayenne zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.
Dieses Urteil bestätigte das OLG Düsseldorf nun. In dem Urteil führt das OLG aus, Porsche sei Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden. Im Kontext der längeren Vorgeschichte habe sie deshalb Anlass gehabt, aktiv zu prüfen, ob die von ihr verwendeten Fremdmotoren tatsächlich betroffen waren, und davor nicht die Augen verschließen dürfen.
Ferner hat das Gericht entschieden, dass der Händler in Willich das Fahrzeug zurücknehmen muss. Er hatte es dem Kläger vor vier Jahren für 70 000 Euro verkauft und muss nun bei Rückgabe des Fahrzeugs 50 000 Euro zurückzahlen. Die Differenz ist die von dem Kläger zu leistende Nutzungsentschädigung. (…) Die Revision zum Bundes­gerichtshof hat der Senat
zugelassen. (…)
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