Preis in Google Ads als irreführend eingestuft
(…) Zum Bewerben ihrer Produkte bediente sich die Beklagte diverser Google-Ads-Anzeigen. Bei einer dieser Anzeigen warb sie für ein Produkt und gab dabei einen Preis in Höhe von 18 Euro an. Klickte man sich weiter auf die Landing Page, betrug der Preis für das entsprechende Produkt jedoch 19,98 Euro. Der niedrigere Preis von 18 Euro galt nur ab einer Mindestabnahme von 20 Stück. Dies war zwar auf der Landing Page angegeben, in der Google-Anzeige jedoch nicht. Darin sah die Klägerin eine Irreführung über Preise nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG und erhob nach erfolgloser Abmahnung Unterlassungsklage beim Landgericht Osnabrück.
Mit Urteil vom 25.8.2021 (Az. 18 O 140/21) gab das LG Osnabrück die Klage statt. Die Angabe eines mindestabnahmebedingten Preises innerhalb der Google-Ads-Anzeige ohne weitere Hinweise begründe eine irreführende Preiswerbung. Die Irreführung ergebe sich aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG, weil die Anzeige den falschen Eindruck erweckt habe, der ausgewiesene Preis könne generell und unabhängig von einer Abnahmemenge erzielt werden, und sei ferner auch aus Verstößen gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) herzuleiten. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV sei deshalb zu bejahen, da im Rahmen der Preissuche die Gesamtpreise anzugeben seien. Das meine die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und anderer etwaiger Preisbestandteile. Gem. § 1 Abs. 7 S. 1 PAngV müssen auch diese den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit gerecht werden. Daran fehle es aber, wenn ein Preis angegeben werde, der erst ab einer konkreten Mindestabnahmemenge gelte, von welcher der Verbraucher nichts wisse. Die Beklagte hätte insofern entweder den Hinweis auf die Preisgeltung erst ab der konkreten Mindestabnahmemenge aufnehmen und zusätzlich den höheren Preis für Abnahmen unterhalb der Mindestabnahme aufnehmen müssen. Alternativ hätte die Beklagte auf einen solchen Hinweis verzichten können, wenn sie schlichtweg den als maßgeblichen Preis denjenigen (höheren) angegeben hätte, der ohne Erreichen der privilegierten Abnahmemenge gefordert wurde. (…)
• www.it-recht-kanzlei.de