BGH (14.5.2019, AnwZ (BrfG) 34/18): (…) Die gleichzeitige Tätigkeit als Stiftungsberater und als Rechtsanwalt begründet die Gefahr einer Interessenkollision. Eine Rechtsanwaltszulassung ist zu versagen bzw. (…) zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere mit seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege, nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann. Ziel der Vorschriften ist, die fachliche Unabhängigkeit und Integrität sowie ausreichenden Handlungsspielraum der Rechtsanwälte zu sichern und die notwendigen Vertrauensgrundlagen der Rechtsanwaltschaft zu schützen.
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Beweislast bei Bosgläubigkeit: „Testarossa“-Urteil
Wann ist eine Markenanmeldung bösgläubig? Wann wird eine Markenanmeldung als strategischer Angriff auf Wettbewerber gewertet? Wer muss beweisen, dass der Anmelder unlautere Absichten hatte? Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall „Testarossa“ liefert entscheidende Antworten. Weiterlesen: Beweislast bei Bosgläubigkeit: „Testarossa“-Urteil
