Rechtsanwalt darf nicht Stiftungsberater sein
BGH (14.5.2019, AnwZ (BrfG) 34/18): (…) Die gleichzeitige Tätigkeit als Stiftungsberater und als Rechtsanwalt begründet die Gefahr einer Interessenkollision. Eine Rechtsanwaltszulassung ist zu versagen bzw. (…) zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere mit seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege, nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann. Ziel der Vorschriften ist, die fachliche Unabhängigkeit und Integrität sowie ausreichenden Handlungsspielraum der Rechtsanwälte zu sichern und die notwendigen Vertrauensgrundlagen der Rechtsanwaltschaft zu schützen.
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