Rüge des Presserats wegen irreführender Überschrift
Sitzungen des Dt. Presserats vom 6.-8.12.2022. Am 12.12.2022, hat der Presserat mitgeteilt:
„Irreführende Überschrift über angebliche Trennung:
Für einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex wurde INTOUCH.WUNDERWEIB.DE gerügt. Das Portal hatte unter der Überschrift ‚Jan Josef Liefers und Anna Loos: Traurige Trennung! Jetzt wird alles anders‘ über den Auszug von deren gemeinsamer Tochter aus dem Elternhaus berichtet. Überschrift und Teaser erweckten jedoch den Eindruck, dass sich das Schauspieler-Ehepaar selbst getrennt habe. Darin sah der Presserat Clickbaiting und eine schwerwiegende Irreführung der Leserschaft.“ (…)
Der Presserat hat in seiner Statistik für das vergangene Jahr angegeben: Am häufigsten waren wie in den Vorjahren Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Etwa jeder dritte zu prüfende Beitrag bezog sich auf dieses Thema, wobei eine Beschwerde auch anhand mehrerer Ziffern geprüft werden kann. Jeweils etwa neun Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit) und 8 (Persönlichkeitsschutz), gefolgt von Ziffer 12 (Diskriminierungen) mit sieben Prozent. Grundlage für diese Berechnung sind die Beschwerden, für die der Presserat vollumfänglich zuständig war, ausgenommen wurden also Beschwerden gegen Rundfunkbeiträge, Anzeigenblätter Werbung. Die nun im Fall Liefers/Loos betroffene Ziffer II des Pressekodex betrifft somit die Gruppe der häufigsten Verstöße. (…)
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