Schutz vor Gesundheitsgefahren auf Lebensmittelverpackungen
Zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren im Verkehr mit bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem eine Positivliste der Stoffe vorsieht, die bei einer solchen Bedruckung verwendet werden dürfen: die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung; kurz „Druckfarbenverordnung“ (BR-Drucks. 655/21). Dieser Verordnung hat der Bundesrat am 26. November nun zugestimmt. Anlass der Verordnung ist, dass manche Druckfarben auf Verpackungen bestimmte chemische Stoffe in hohen Mengen enthalten, die auf Lebensmittel übergehen und gesundheitliche Schäden an Niere, Leber oder Lymphknoten hervorrufen und auch Krebs verursachen können.
Das Kernstück der Druckfarbenverordnung ist eine Positivliste, in der künftig alle Farbstoffe und deren Höchstmengen aufgeführt sind, die gefahrlos verwendet werden dürfen. In diese Liste dürfen nur solche Stoffe aufgenommen werden, für die eine Risikobewertung oder ausreichende toxikologische Daten verfügbar sind, sodass ihre Auswirkungen auf die Gesundheit überprüft und auf dieser Basis sichere Grenzwerte für den Übergang auf die verpackten Lebensmittel abgeleitet werden können. Chemikalien mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften, so genannte CMR-Stoffe, dürfen nicht verwendet werden, sofern keine Sicherheitsbewertung verfügbar ist.
Die Positivliste ist derzeit aus Sicht der Druckfarbenhersteller noch unvollständig, weshalb Rohstoffhersteller weiterhin an ihrer Vervollständigung arbeiten. (…)
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