SPIEGEL darf „Machtmissbrauch“-Artikel wieder veröffentlichen
Der Spiegel-Artikel über den ehemaligen BILD-Chefredakteur Julian Reichelt „Vögeln, fördern, feuern“ darf wieder online gehen. Das Nachrichtenmagazin siegte nun vor dem OLG Hamburg – die Frage der Rechtmäßigkeit des Textes bleibt allerdings weiterhin offen.
Der Spiegel-Artikel „Vögeln, fördern, feuern“ erschien ursprünglich im März 2021 und berichtete über den Verdacht, der ehemalige BILD-Chefredakteur Julian Reichelt habe Machtmissbrauch gegenüber Frauen betrieben und Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat im daraus resultierten Rechtsstreit zwischen Reichelt und dem Spiegel nun zugunsten des Nachrichtenmagazins entschieden. Aufgrund einer hinzugefügten Stellungnahme verstoße der Bericht nicht mehr gegen die gegen den ursprünglichen Artikel erwirkte einstweilige Verfügung, so das Gericht (Beschl. v. 13.01.2022, Az. 7 W 148/21). (…)
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