Steht Kameramann mehr Geld zu?
„Das Boot“ war einer der erfolgreichsten deutschen Filme aller Zeiten und spielte über 100 Millionen Dollar ein. Der Chef-Kameramann Jost Valcano sieht seine Vergütung im Vergleich dazu in einem auffälligen Missverhältnis. (…)
Im September 2019 hatte daher das Oberlandesgericht Stuttgart in der Sache entschieden, dass die ARD Vacano angemessen an der Nutzung des Kassenschlagers beteiligen muss und hatte dem Kameramann, dem „Director of Photography“ des Films, rund 315 000 Euro als weitere angemessene Beteiligung für die Nutzung der Filmproduktion durch die acht ARD-Anstalten zugesprochen (Urt. v. 26.09.2018, Az. 4 U 2/18). Am 20.02.2020 hat der Bundesgerichtshof nun über die angemessene Beteiligung des Chefkameramanns Jost Vacano des Filmwerks „Das Boot“ an den von den ARD-Rundfunkanstalten erzielten Vorteilen aus der Ausstrahlung des Films entschieden. Der BGH hat das Urteil des OLG Stuttgart aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach Stuttgart zurückverwiesen. Mit der vom OLG Stuttgart gegebenen Begründung könne Jost Valcano ein Anspruch auf Zahlung einer weiteren angemessenen Beteiligung nicht zuerkannt werden (Urteil vom 20.02.2020, Az. I ZR 176/18).
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