Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied

„2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune! Ich mach‘ mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt“. Die meisten Menschen in Deutschland wissen, dass so der Titelsong zur Serie „Pippi Langstrumpf“ anfängt. Diese basiert auf der Kinderbuchreihe von Astrid Lindgren. Die Erben der Autorin haben nun erfolgreich beim Landgericht Hamburg gegen die deutsche Version des Titelsongs und damit den Münchner Filmkunst Musikverlag FKM geklagt, weil das Lied das Urheberrecht verletze.

Der Musikverlag hielt entgegen, dass Wolfgang Franke mit der Übersetzung des Lieds im Jahre 1969 vom Schwedischen ins Deutsche eine neue Version geschaffen habe. Das Gericht urteilte anders, weshalb der Song nun ohne die Zustimmung von Lindgrens Erben nicht weiterverbreitet werden darf.

Bisherige Gespräche über eine Gewinnbeteiligung verliefen im Sande, durch das Urteil hat sich dies nun geändert. Sofern der Verlag den Erben kein angemessenes Angebot vorlegt, könnte es sein, das man CDs und Filme mit dem Lied in Zukunft in Deutschland nicht mehr erwerben kann. Der Anwalt der Erben betonte aber auch, dass es nicht das Ziel sei, das Lied zu verbieten. Nichtsdestotrotz muss der Musikverlag FKM den Erben nun nachträglich Schadensersatz zahlen.
• rundy