Streit um „Wittenberger Sau“ wird fortgesetzt
(…) Das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief – die „Wittenberger Sau“ – muss nicht entfernt werden. Das hatte der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Urt. v. 14.6.2022, Az. VI ZR 172/20). Doch der Mann der gegen das Relief klagte, gibt sich noch nicht geschlagen. Er hat gegen das Urteil des BGH nun Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
Die Stadtkirche der evangelischen Kirchengemeinde Wittenberg war Gegenstand eines seit vier Jahren andauernden Gerichtsprozesses. Seit dem Jahr 1290 wird die Außenfassade der Kirche, in der einst Martin Luther predigte, durch ein Sandsteinrelief geziert. Das Relief ist als „Judensau“ bekannt. (…) Im Jahr 1570 wurde das Relief zudem um eine Inschrift erweitert. Als Anlass hierfür dienten zwei von Martin Luther 1543 veröffentlichte, antisemitische Schriften. Der aus Bonn stammende Dietrich Düllmann (…) empfand die Darstellung als ehrverletzend gegenüber den Angehörigen des jüdischen Glaubens und klagte deshalb gegen die Kirchengemeinde. Zusätzlich berief er sich auf eine Verletzung seinen Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Er forderte, dass die Plastik entfernt wird. Den Beseitigungsanspruch stützte er auf § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 1004 BGB. Als Schutzgesetz machte er die in § 185 StGB geregelte Beleidigung geltend.
Mit seinem Anliegen scheiterte Düllmann bereits vor Landgericht Dessau-Roßlau und in der vor dem Oberlandesgericht Naumburg eingelegte Berufung. Auch die hiergegen vor dem BGH eingelegte Revision war nicht erfolgreich. Sein nächster Schritt ist die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG. (…)
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