Bußgeldstellen dürfen mit Pass- oder Ausweisfotos des Einwohnermeldeamts abgleichen
OLG Koblenz Beschluss vom 20.10.2020, Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20. Die Bußgeldstellen dürfen, um jemanden wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu identifizieren, Pass- oder Ausweisfotos vom Einwohnermeldeamt anfordern.