Markiert: § 5a Abs. 2 UWG

OLG Frankfurt a. M.: Fehlender Hinweis auf nicht erfasste Eigenemissionen bei Werbung mit „klimaneutral“ irreführend

Aufgrund des Klimawandels achten viele Verbraucher zunehmend auf die Umweltverantwortung bei Unternehmen. Vermehrt werben Händler daher damit, dass ihre Produkte „klimaneutral“ seien. Dass eine solche Schlagwortwerbung aber zusätzliche Aufklärungspflichten auslöst, wenn bestimmte Emissionsarten von der Behauptung nicht erfasst sein sollen, entschied jüngst das OLG Frankfurt a. M.

Sunday muss das Gerichtsurteil hinnehmen.

Zur Werbung mit Testergebnissen

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. April 2021, Az. I ZR 134; bekannt gegeben am 25.5.2021. Für Presse- und Wettbewerbsrechtler, aber auch für Marktforscher stellt das Urteil Prinzipien klar dar. Der BGH hat im entschiedenen Fall § 5a Abs. 2 UWG angewandt.