Hinweispflicht für Online-Shops bei Ausnahmen von Aktionsangeboten
Aktionsangebote sind beliebte Verkaufsförderungsmaßnahmen im Online-Handel. Sind dabei bestimmte Artikel von der Aktion ausgenommen, muss auf diese Ausnahmen aber deutlich und transparent hingewiesen werden. In seinem Urteil vom 07.07.2021 (Az.: 1 HKO 31/21) hat das LG Ingolstadt entschieden, dass das Verschweigen von Angebotseinschränkungen irreführend ist.