LG Koblenz kippt 1&1-Werbung
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung von 1&1 irreführend ist, wenn mit „Glasfaser-DSL“ geworben wird, letztlich aber nur ein DSL-Tarif angeboten wird (Urt. v. 16.9.2025, Az. 3 HK O 69/24).
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung von 1&1 irreführend ist, wenn mit „Glasfaser-DSL“ geworben wird, letztlich aber nur ein DSL-Tarif angeboten wird (Urt. v. 16.9.2025, Az. 3 HK O 69/24).
Der Telekommunikationsanbieter 1&1 muss wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein Bußgeld von 900 000 Euro zahlen. So entschied das Landgericht Bonn, dessen Urteil nun veröffentlicht wurde.