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Mehr Preistransparenz gefordert: Aldi-Werbung mit zweifelhaften „Mondpreisen“ unzulässig

Wer in einem Prospekt mit auffälligen Preisnachlässen wirbt, muss auch den tatsächlichen früheren Verkaufspreis nennen. Eine bloße Gegenüberstellung des aktuellen Preises mit der sogenannten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers reicht nicht aus, wenn zusätzlich mit einer prozentualen Ersparnis geworben wird.