Bestpreisklauseln von Booking.com unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Beschluss die sogenannte „enge Bestpreisklausel“ von „booking.com“ für unzulässig erklärt (Beschluss vom 18.5.2021 Az. KVR 54/20).
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Beschluss die sogenannte „enge Bestpreisklausel“ von „booking.com“ für unzulässig erklärt (Beschluss vom 18.5.2021 Az. KVR 54/20).
Unwirksam sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.
Die viagogo AG ist eine internationale Online-Plattform für den Kauf- und Verkauf von Tickets für Sport- und Musikveranstaltungen. Verbraucher können über die Plattform Tickets kaufen und verkaufen. 42 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom OGH als rechtswidrig erklärt.