Amazon: Marketplace-Händler haften für fremde Angebote
Wer sich an bereits bestehende Angebote bei Amazon Marketplace „anhängt“, haftet für Urheberrechtsverletzungen dieses Angebots. Dies entschied das Landgericht Köln mit nun bekannt gewordenem Urteil (Urt. v. 22.02.2022, Az. 14 O 327/21).