Darf ein spanisches Unternehmen ein Getränkezeichen mit einem roten Pferd auf gelbem Sonnenkreis vermarkten? Reicht die bloße Erinnerung an eine bekannte Marke bereits aus, um deren Schutzbereich zu aktivieren?
Kann die Form eines Fruchtgummis rechtlich geschützt werden? Was muss ein Bonbon mitbringen, damit seine Gestalt als Markenzeichen gilt? Und warum reicht jahrzehntelange Marktpräsenz allein nicht aus?
Kann ein ovales Punktemuster auf dem Griff eines Rasierers eine eingetragene Marke sein? Genau das hat Philips mit einer Positionsmarke versucht. Das EUIPO hat den Antrag nun aber endgültig abgelehnt.
Reicht ein ausländisches Copyright-Zertifikat aus, um eine EU-Marke für nichtig erklären zu lassen? Wer entscheidet, ob ein Werk in der EU urheberrechtlich geschützt ist – das Amt im Herkunftsland oder das EUIPO selbst?
Im Dezember 2023 meldete die Tenuta Lamborghini S.r.l. Società Agricola, ein italienisches Agrarunternehmen, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die Unionsmarke Nr. 18 963 666 „Lamborghini“ an. Das Besondere: Es handelte sich um eine Bewegungsmarke, die eine Weinflasche zeigt, die sich um ihre vertikale Achse dreht und dabei ihre Farbe von Grün über Blau und Gelb zu Violett wechselt.
Die Fitnesskette FitX darf die von ihr angemeldete Marke „Tour de X“ verwenden. Dies verletze nicht die Rechte der französischen Tour de France, entschied das EuG in Luxemburg. Die Marke darf damit u. a. für Sportartikel und sportliche Aktivitäten verwendet werden.
Es ging um nicht weniger als die Markenrechte am weltberühmten Big Mac, der doppelstöckigen Cheeseburger-Variante des Fast-Food-Konzerns McDonald’s. Wer also darf den Namen nutzen? Laut EuG ist dafür vor allem entscheidend, woraus der Big Mac besteht.
In einem aktuellen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union ein Schuhdesign der Marke Puma für nicht schutzfähig erklärt, da die Sängerin Rihanna bereits einige Zeit vor Eintragung Fotos von sich in den betreffenden Sneakern auf Instagram gepostet hatte.
Seit 2010 ist der (…) Spielbaustein der dänischen Gesellschaft Lego in der Europäischen Union als Geschmacksmuster geschützt. (…)
Im Jahr 2019 erklärte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auf Antrag der deutschen Gesellschaft Delta Sport Handelskontor diesen Schutz für den LEGO-Stein für nichtig.
Der Fußball-Bundesligist Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff „Fohlenelf“ einen Teilerfolg vor dem Europäischen Gericht errungen. Das EuG gab der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH bei ihrer Klage gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise Recht, da das EUIPO die Marke „Fohlenelf“ in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt habe.