Markiert: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Puma-Sneaker: Instagram-Post Rihannas verhindert Puma-Designschutz

In einem aktuellen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union ein Schuhdesign der Marke Puma für nicht schutzfähig erklärt, da die Sängerin Rihanna bereits einige Zeit vor Eintragung Fotos von sich in den betreffenden Sneakern auf Instagram gepostet hatte.

Gültigkeit des Schutzes des LEGO-Spielbausteins bestätigt

Seit 2010 ist der (…) Spielbaustein der dänischen Gesellschaft Lego in der Europäischen Union als Geschmacksmuster geschützt. (…)
Im Jahr 2019 erklärte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auf Antrag der deutschen Gesellschaft Delta Sport Handelskontor diesen Schutz für den LEGO-Stein für nichtig.

Markenstreit um „Fohlenelf“: Teilerfolg für Borussia Mönchengladbach

Der Fußball-Bundesligist Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff „Fohlenelf“ einen Teilerfolg vor dem Europäischen Gericht errungen. Das EuG gab der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH bei ihrer Klage gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise Recht, da das EUIPO die Marke „Fohlenelf“ in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt habe.

Teilweise Verfall wegen Nichtbenutzung: Marke BALLON D’OR bleibt für Fußballshow bestehen

Die französische Gesellschaft Les Éditions P. Amaury ist Markenrechtinhaberin an BALLON D’OR, dem Preis für den besten Fußballer des Jahres. Sie ist gegen die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgegangen, ihre Unionsmarke für teilweise verfallen zu erklären.

Prost: Klang bei Dosenöffung nicht als Hörmarke eintragungsfähig

Der EuG äußert sich erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke. Eine Audio­datei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.