Die französische Gesellschaft Les Éditions P. Amaury ist Markenrechtinhaberin an BALLON D’OR, dem Preis für den besten Fußballer des Jahres. Sie ist gegen die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgegangen, ihre Unionsmarke für teilweise verfallen zu erklären.
Der EuG äußert sich erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke. Eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.