Verkäuferin hätte aufklären müssen: Ein nicht nur „etwas dominantes“ Pferd
Wer nur ungenau darüber aufklärt, dass ein Pferd aggressiv ist und sich nicht reiten lässt, der muss damit leben, dass dies später einen Anfechtungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch darstellt. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.