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Mehrfache Angabe verwirrt Verbraucher

Werden Brennwertangaben eines Müslis auf der Schmalseite der Verpackung ordnungsgemäß abgedruckt, auf der Vorderseite aber nur auszugsweise wiederholt, kann dies eine unzulässige Irreführung der Verbraucher sein. Das hat der BGH mit nun veröffentlichtem Urteil vom 7.4.2022 entschieden.