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Reisevertrag nur bei eindeutiger Buchungsseite: AG München erklärt „Jetzt kaufen“-Button für unzulässig

Wer online auf „Jetzt kaufen“ klickt, hat noch lange keinen Vertrag abgeschlossen. Vor allem dann nicht, wenn die Buchungsseite nicht klar genug gestaltet ist. Eine Reise nach Dubai musste laut AG München jedenfalls nicht bezahlt werden, weil der Button samt Einkaufswagen-Symbol und unklarem Text irreführend gewesen sei.

Müssen beworbene Standorte auch bedient werden?

Diverse Standorte sprechen für wirtschaftliche Stabilität und schaffen Vertrauen. Doch darf mit ihnen geworben werden, wenn das Leistungsspektrum gar nicht an allen Standorten erbracht wird? Das klärte das KG Berlin.

Beworbene Online-Shop-Produkte müssen lieferbar sein

Das LG Ingolstadt hat einer Elektronikmarktkette untersagt, künftig mit einem Verkaufscountdown unter Einblendung einer ablaufenden Uhr zu werben, wenn die dabei angebotenen Waren tatsächlich nicht zum Verkauf bereit stehen.