Reisevertrag nur bei eindeutiger Buchungsseite: AG München erklärt „Jetzt kaufen“-Button für unzulässig
Wer online auf „Jetzt kaufen“ klickt, hat noch lange keinen Vertrag abgeschlossen. Vor allem dann nicht, wenn die Buchungsseite nicht klar genug gestaltet ist. Eine Reise nach Dubai musste laut AG München jedenfalls nicht bezahlt werden, weil der Button samt Einkaufswagen-Symbol und unklarem Text irreführend gewesen sei.