Facebook muss Pseudonyme zulassen
Nach dem BGH-Urteil vom 27.1.2022 (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21) ist klar: Wer schon vor dem 25.5.2018 angemeldet war, darf weiterhin anonym bleiben. Wie es für neuere Nutzer und die Frage der Anonymität im Internet generell aussieht, ist weiterhin unklar.