Markiert: Anti-Abmahngesetz

Kein „fliegender Gerichtsstand“ mehr

Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und anderen Telemedien kann nicht mehr bundesweit im Rahmen des „fliegenden Gerichtsstands“ vorgegangen werden. Dies hat das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 16.2.2021 deutlich gemacht (Az. 20 W 11/21).