Markiert: Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg

Twitter muss gegen illegale Inhalte vorgehen

Das LG Frankfurt am Main hat entschieden: Betroffene können von Twitter verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern muss Twitter entfernen, sobald es von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt.