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Auch Krankenkassen können von Bußgeldern betroffen sein.

LfDI Baden-Württemberg verhängt Bußgeld gegen AOK

Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Datenver­arbeitung (Art. 32 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 25.6.2020 gegen die AOK Baden-Württemberg eine Geldbuße von 1 240 000,- Euro verhängt.