LfDI Baden-Württemberg verhängt Bußgeld gegen AOK
Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Datenverarbeitung (Art. 32 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 25.6.2020 gegen die AOK Baden-Württemberg eine Geldbuße von 1 240 000,- Euro verhängt.