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OLG Brandenburg: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Personalisierung bei vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten

Das Verbraucherwiderrufsrecht kann für Maßanfertigungen ausgeschlossen werden, die auf die persönlichen Bedürfnisse eines Verbrauchers zugeschnitten sind. Kein anderer gesetzlicher Ausschlussgrund wird von Händlern aber öfter zu weitgehend interpretiert und damit unzulässig herangezogen. Dass ein Widerrufsrechtsausschluss wegen Personalisierung etwa ausscheidet, wenn nur vordefinierte Konfigurationsoptionen vorhanden sind, entschied nun das OLG Brandenburg.

Apple verliert Markenstreit gegen Swatch

Die Wortmarke „THINK DIFFERENT“ des Elektronikkonzerns Apple Inc. ist wegen mangelnder Benutzung verfallen. Das hat das Gericht der Europäischen Union am 8.6.2022 entschieden und damit drei Klagen der Apple Inc. gegen Entscheidungen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum abgelehnt.

Warnendes Muster für fehlende Benutzung einer Marke

Das Anbieten bzw. Bewerben von Produkten im Internet stellt noch keinen inländischen Gebrauch dar, insbesondere dann nicht, wenn die relevanten Seiten unter einer „generic Top Level Domain“ (z.B. „.com“) abrufbar sind.