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Erlaubte private Nutzung von E-Mail und WhatsApp: Darf der Arbeitgeber Nachrichten auswerten?

Im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozesses hat das LAG Stuttgart Leitlinien dazu aufgestellt, inwieweit Arbeitgeber personenbezogene Daten von Arbeitnehmern auf dienstlichen Kommunikationsmitteln verarbeiten dürfen, wenn es um die Entscheidung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht....

Arbeitgeber sollten hier besonders aufpassen.

Wie Arbeitgeber freiwillig schnell haften

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18.2.2020, Az. 3 AZR 206/18. Erteilt der Arbeitgeber Auskünfte, müssen die Auskünfte richtig, eindeutig und vollständig sein, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber keine Auskunft erteilen muss.