Markiert: Ardagh Metal Beverage Holdings GmbH & Co. KG

Prost: Klang bei Dosenöffung nicht als Hörmarke eintragungsfähig

Der EuG äußert sich erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke. Eine Audio­datei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.