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Nach schwerem Autounfall: Muss unangeschnallte Beifahrerin in Opfer-Fahrzeug mithaften?

Nach einem Verkehrsunfall wendete sich die Haftpflichtversicherung eines betrunkenen Fahrers an die Mitfahrerin. Sie sollte einen Großteil der Kosten tragen, weil sie nicht angeschnallt war und die Fahrerin daher mit verletzt hatte. Das OLG Köln wies die Klage ab, ließ aber die Möglichkeit einer Mithaftung von nicht angeschnallten Mitfahrern offen.

Zur Benutzung eines Zeichens, das mit der Marke, deren Inhaber man ist, identisch oder ihr ähnlich ist

Ein Automobilhersteller kann die Benutzung eines Zeichens, das mit der Marke, deren Inhaber er ist, identisch oder ihr ähnlich ist, für Ersatzteile verbieten. Das gilt dann, wenn das Ersatzteil ein Element enthält, das für die Anbringung des Emblems dieses Herstellers gedacht ist und in seiner Form dieser Marke ähnlich oder mit ihr identisch ist.

Der Abgas-Skandal ist noch nicht vom Tisch.

Schadensersatz für manipulierten Audi A6

Das Landgericht Köln hat im Zuge des Diesel-Abgasskandals erstmals einer Schadensersatzklage wegen eines manipulierten Dieselmotors EA 897 der Schadstoffklasse Euro 5 stattgegeben.